Sonderurlaubsregelung/Dienstbefreiung

DEKT Landesausschuss Württemberg

Die Frage des Sonderurlaubs/der Dienstbefreiung zum Besuch des DEKT 2015 wird in den nächsten Wochen und Monaten für viele Besucher, wenn sie sich anmelden wollen, wichtig sein. Der neue Erlass des Oberkirchenrates ist angefragt.
Für alle, die jetzt schon wissen müssen wie er vermutlich lauten wird, sei auf den Erlass des OKR zum DEKT 2013 nach Hamburg verwießen, der bis dahin hier eingestellt ist. In der Regel müssen diese Fragen mit dem Arbeitgeber individuell geklärt werden.

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