Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Haushalt 2022 auf der Tagesordnung
Am Donnerstag, 25. November, beginnt die dreitägige Herbsttagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode. Sie wird in einem hauptsächlich digitalen Format stattfinden und per Livestream übertragen. Die 91 Synodalen beraten und beschließen den rund 698 Millionen Euro umfassenden Haushalt für 2022, außerdem steht eine Diskussion über den aktuellen Stand der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie sowie der Beschluss über ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt auf der Tagesordnung.
„Der Bericht sowie das Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt liegen mir als Präsidentin der Landessynode sehr am Herzen“, sagt Synodalpräsidentin Sabine Foth. Vieles sei schon auf den Weg gebracht, etwa externe und interne Ansprechstellen für Betroffene, Interventionspläne, Schulungen. „Wir haben eine unabhängige Kommission eingerichtet, es gibt Anerkennungsleistungen und Unterstützung für die Betroffenen und auch eine Stelle, die 2014 eigens für Präventionsarbeit eingerichtet worden ist.“ Zudem, so Foth weiter, laufe derzeit eine Studie für den Bereich der württembergischen Landeskirche, die Vorgänge sexualisierter Gewalt in den 50er und 60er Jahren aufklären und bestmögliche Präventionskonzepte für heute aufzeigen soll. Nach der Diskussion werde die Synode das Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschließen. „Mit diesem Gesetz werden Verbindlichkeiten innerhalb der Landeskirche und Diakonie durch klare Standards beschrieben, wie zum Beispiel ein Abstinenz- und Abstandsgebot, Tätigkeitsausschluss bei entsprechenden Vorstrafen und die Meldepflicht bei hinreichendem Verdacht.“
Außerdem, so Synodalpräsidentin Foth, sei ihr wichtig, dass sich die Synode nicht nur mit den eigenen Themen wie etwa dem Haushalt befasse, sondern den Blick auch auf andere Kirchen, teils Partnerkirchen, in der Welt richte, „die unter sehr kritischen Bedingungen als christliche Gemeinschaft leben.“ Dies geschehe bei dieser Synodentagung mit dem Bericht über die Verfolgungssituationen in Mosambik und Libanon.
Wirtschaftliche Situation derzeit stabil
Der Finanzdezernent der Landeskirche, Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, schätzt die wirtschaftliche Situation der Landeskirche derzeit als stabil ein und betont die Notwendigkeit, alle Bereiche daraufhin zu prüfen, „welche Aufgaben sich effizienter erledigen lassen, gegebenenfalls in Kooperation mit anderen, und welche Themen als weniger zentral für die Belange der Landeskirche und ihrer Mitglieder angesehen werden.“
Die geplanten Kirchensteuereinnahmen lägen 2022 mit 724 Millionen Euro genau 24 Millionen Euro oder 3,4 % über den Planwerten im Vorjahr. „Tatsächlich“, so Kastrup weiter, „haben sich die Kirchensteuererträge 2021 schon erholt. Es sind bis Jahresende Erträge von 760 Millionen Euro erwartbar. Aufgrund der noch nicht absehbaren Folgen der vierten Corona-Welle wurde die zwischenzeitliche Erholung aber nicht voll in die weitere Planung eingepreist.“
Auch ließen die hohen Mitgliederverluste, mit denen 2021 zu rechnen sei, zur Vorsicht mahnen, so Kastrup. „Insgesamt sehen wir eine Erholung bei großer Unsicherheit. Aufgrund langfristiger kircheninterner Entwicklungen wird vorsichtig geplant und gegebenenfalls anfallende Mehrerträge zur Stabilisierung zukünftiger Haushalte nachhaltig eingesetzt.“ Insgesamt bleibe die Evangelische Landeskirche in Württemberg – Stand heute – wirtschaftlich gut aufgestellt, dies würde auch im EKD-Vergleich bestätigt. Inhaltlich lägen die Haushaltsschwerpunkte neben dem größten Posten, den Personalkosten, bei der Weiterentwicklung kirchlicher Arbeit und Strukturen, etwa einem Gemeinde- und Innovationskongress oder der Umsetzung des Projekts „Vernetzte Beratung“ für Kirchengemeinden. Ebenso werde das Umweltreferat gestärkt und im Baudezernat befristete Stellen zur Umsetzung energetischer Sanierungen in Kirchengemeinden verlängert. „Besonders erwähnenswert ist zudem der Bildungsgesamtplan, unter dem sämtliche Bildungsaktivitäten der Landeskirche abgestimmt und ihre Synergien dargestellt werden.“, so der Finanzdezernent.
Tobias Geiger, der Vorsitzende des Finanzausschusses, wies darauf hin, dass die Ausgaben höher seien als die erwarteten Einnahmen und somit erneut auf die Rücklagen zurückgegriffen werden müsse. „Wir sind dankbar, dass wir in den vergangenen Jahrzehnten Rücklagen aufbauen konnten. Aber wenn bei einem Haushaltsvolumen von 698 Millionen Euro mehr als 50 Millionen Euro aus Rücklagen entnommen werden müssen, dann ist das ein deutliches Warnzeichen und kann so in den kommenden Jahren nicht weitergeführt werden.“
Haushaltsjahr 2022 ermöglicht Atempause
Die Landessynode habe im vergangenen Jahr einen Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte eingesetzt und Kriterien erarbeitet, um Kürzungsvorschläge bewerten und Entscheidungen sachgerecht treffen zu können. „Doch solche Entscheidungen wirken sich frühestens mittelfristig aus und müssen deshalb zeitnah aufgegleist werden. Die badische evangelische Landeskirche will in den nächsten zehn Jahren 30 Prozent einsparen. Ich befürchte, dass die Herausforderungen in Württemberg nicht kleiner sind.“
Das Haushaltsjahr 2022 verschaffe eine Atempause, so Geiger. „Wir haben noch Spielräume, wir können den notwendigen Wandel gestalten. Und wir dürfen uns darauf verlassen, dass Kirche mehr ist, als wir Menschen daraus machen – und wollen auch damit rechnen, dass Gott uns gibt, was wir zur Erfüllung unseres kirchlichen Auftrags brauchen.“
Quelle: Evangelische Landeskirche Württemberg ( https://www.elk-wue.de/index.php?type=13)
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