Zum 500. Todestag von Johannes Reuchlin
Am 30. Juni 1522 starb Johannes Reuchlin, der viele Jahre in Stuttgart und Tübingen lebte und arbeitete. In der Stuttgarter Leonhardskirche ist er begraben, und dort erinnert auch eine jüngst erneuerte Ausstellung an den großen Juristen, Philologen und Humanisten. Wer war dieser Mann, der für religiöse Toleranz kämpfte und dessen unerschütterliche Haltung ihm eine lange öffentliche Auseinandersetzung mit den Feinden des Judentums und einen Häresieprozess einbrachte?
Reuchlin war Jurist, seine Leidenschaft aber galt der Bildung, den Sprachen der Bibel und den religiösen und literarischen Überlieferungen des Altertums. Neben Latein sprach, schrieb und lehrte er nicht nur Griechisch sondern auch Hebräisch – ungewöhnlich unter den christlichen Gelehrten seiner Zeit. Er erkannte in den Schriften des Judentums wertvolle Überlieferungen, verfasste die erste systematische Einführung in die hebräische Sprache und erschloss dadurch der Theologie den Zugang zum Alten Testament in der Originalsprache.
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts breitete sich eine zunehmend anti-jüdische Haltung aus, die bei der Inquisition und mehreren Orden zu Bestrebungen führte, sämtliche hebräischen Bücher und Handschriften der jüdischen Gemeinden mit Ausnahme der Bibel zu verbrennen. Da mischte sich Reuchlin ein und stellte sich mutig an die Seite der Juden – vor Allem durch ein Gutachten für den Kaiser, in dem er den Juden in juristischer Argumentation volles Bürgerrecht im Reich und damit Eigentumsschutz attestierte.
Daraus entwickelt sich eine mehrjährige öffentliche Auseinandersetzung mit seinen Gegnern im brandneuen Medium gedruckter und massenhaft verbreiteter Flugschriften. Unerschütterlich propagierte Reuchlin den Wert umfassender Bildung für den Menschen, trat für gegenseitigen Respekt und den Dialog zwischen den Religionen ein und ermutigte dazu, das Fremde nicht zu zerstören sondern es mit Neugier zu erkunden. „Verbrennt nicht, was Ihr nicht kennt“, heißt es in Reuchlins berühmtesten Werk, dem „Augenbüchlein“. Seinen Einsatz bezahlte Reuchlin schließlich damit, dass sein Buch von Rom verboten und er selbst zum Schweigen verurteil wurde.
Reuchlins bleibendes Verdienst liegt darin, der Theologie den Weg zum Alten Testament in der Originalsprache eröffnet zu haben. Zugleich hat er gezeigt, wie man – fest verankert in der eigenen Religiosität – auch mit anderen religiösen Überlieferungen respektvoll und souverän umgehen und in Dialog treten kann.
Johannes Reuchlins Leben
Johannes Reuchlin wurde am 29. Januar 1455 in Pforzheim geboren. Sein Vater Georg war der Verwalter des Pforzheimer Dominikanerklosters. Nach der Schulzeit ließ sich der 15-Jährige 1470 an der Universität Freiburg immatrikulieren und studierte später in Paris Philosophie, Grammatik und Rhetorik und sowie die griechischen Sprache. 1474 ging er an die Universität Basel, wo er ein Jahr später das Bakkalaureat ablegte. Mit dem Magister Artium übernahm er 1477 eine erste akademische Lehrtätigkeit. Seine erste literarische Arbeit „Vocabularius breviloquus“ erschien 1478. Das lateinische Wörterbuch gehörte zu den meistbenutzten Nachschlagewerken der Zeit und erlebte 1504 seine 25. Auflage.
Ende 1481 holt Graf Eberhard im Barte den glänzend ausgebildeten Mann als Ratgeber, Geheimschreiber und Orator an den Stuttgarter Hof. Von Februar bis April 1482 begleitete Reuchlin Graf Eberhard auf seiner Reise nach Rom. Er verhandelte dort mit Papst Sixtus IV. über die Organisation der Universität Tübingen, die Eberhard 1477 gegründet hatte. Ende des Jahres 1482 schrieb Reuchlin sich in Tübingen ein und wurde 1484 wurde zum Doktor des kaiserlichen Rechts promoviert. Anschießend ließ er sich in Stuttgart nieder und blieb dort Bürger bis zu seinem Tod 1522. Durch seine erste Heirat 1484 fiel ihm reicher Landbesitz an Äckern und Weinbergen bei Ditzingen zu. Wohl 1486 nahm er den ersten Unterricht im Hebräischen.
Drei Jahre im Exil
Als 1496 Herzog Eberhard im Barte starb, ging Reuchlin für drei Jahre nach ins politische Exil nach Heidelberg. Nach dem Sturz Herzog Eberhard des Jüngeren durch die Stände (1498) kehrte Reuchlin 1499 nach Stuttgart zurück und wurde in die alten Würden wieder eingesetzt. Bald darauf starb seine erste Frau. Wichtige politische Ämter erfüllten Reuchlins berufliches Leben. Er war Vertreter des Herzogs von Württemberg am Reichskammergericht zu Speyer und wurde 1502 zu einem der drei obersten Richter des „Schwäbischen Bundes“ gewählt.
In dieser Zeit heiratete er Anna Decker aus einer Stuttgarter Bürgerfamilie. 1506 erschien Reuchlins hebräistisches Hauptwerk „De rudimentis hebraicis“ (Einführung in das Hebräische). Dies war die erste systematische Einleitung in das Studium der hebräischen Sprache.
Kampf mit Johannes Pfefferkorn
1509 nahm Johannes Pfefferkorn aus Köln Kontakt mit Reuchlin auf. Pfefferkorn war Jahre zuvor vom Judentum zum Christentum übergetreten und hatte schon mehrere antijudäische Schriften veröffentlicht. Ein Mandat Kaiser Maximilians I. erlaubte es Pfefferkorn, in den jüdischen Gemeinden alle hebräischen Schriften einzusehen. Falls er sie als antichritslich zu erkennen glaubte, konnte er die Bücher einziehen und vernichten. Pfefferkorn wollte Reuchlins Unterstützung gewinnen, was dieser aber strikt ablehnte. Als Pfefferkorn sein Vorhaben trotzdem umsetzte, gebot ihm der Mainzer Erzbischof rasch Einhalt. Erneut musste Maximilian entscheiden. Er beauftragt den Erzbischof, sich mit einer Gruppe von Experten zu beraten. Dazu kam es nie. Pfefferkorn veröffentlichte weiter judenfeindliche Schriften, allerdings ohne etwas zu erreichen. Ganz im Gegenteil: Er musste laut einem neuen Mandat des Kaisers den Juden einstweilen die Bücher wieder zurückgeben. In einem vierten Mandat forderte der Kaiser nun den Mainzer Erzbischof auf, von den Universitäten Mainz, Köln, Erfurt und Heidelberg sowie drei weiteren Gelehrten, darunter Johannes Reuchlin, schriftliche Gutachten einzuholen.
Zu ewigem Schweigen verurteilt
Reuchlin setzte sich unverzüglich ans Werk und schloss schon sechs Wochen später seine Arbeit ab. Sein Verdikt war eindeutig und in sich schlüssig, juristisch und philologisch messerscharf in dem Urteil, „das man der Juden Bücher nit soll verbrennen, und das man sie durch vernünftig disputationen senftmüttiglich und güttlich zu unserm glauben soll mit der hilf gottes überreden.“ Reuchlin war der einzige der sieben Gutachter, der zu diesem Ergebnis kam. Es sollte ihn teuer zu stehen kommen. Am Ende seiner Tage entschied die Römische Kirche gegen Reuchlin. Sein Buch „Augenspiegel“ wurde verboten, Reuchlin zu ewigem Stillschweigen verurteilt und zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt.
Wohl 1516 starb seine zweite Frau. Ein Jahr später veröffentlichte Reuchlin sein wichtigstes Hauptwerk „De arte cabalistica, libri tres“.
Am 30. Juni 1522 starb der große Humanist. Er ist an der Seite seiner zweiten Frau in der Leonhardskirche in Stuttgart begraben.
Quelle: Evangelische Landeskirche Württemberg ( https://www.elk-wue.de/index.php?type=13)
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