Bildungsverantwortliche der Kirchen widersprechen Forderung des Landesschülerbeirats
Die vier Kirchen in Baden-Württemberg sprechen sich gegen eine Kürzung des Religionsunterrichts aus. Damit wenden sie sich gegen eine Forderung des 15. Landesschülerbeirats. Dieser hatte in seinem neuen Grundsatzprogramm geäußert, dass dem Religionsunterricht „mehr Signifikanz eingeräumt würde als der politischen, moralischen und ethischen Bildung“ und dieser deshalb in seinem Stundenkontingent „zu kürzen“ sei. Für die Bildungsverantwortlichen der evangelischen und katholischen Kirche, Ute Augustyniak-Dürr, Carmen Rivuzumwami, Susanne Orth und Wolfgang Schmidt, wird damit ein Gegensatz konstruiert, den es nicht gibt.
Gerade die Bildungspläne für den Religionsunterricht sähen neben den Fragen nach Gott explizit auch die Beschäftigung mit moralischer und ethischer Bildung, Lebens- und Sinnfragen sowie den Themen Verantwortung, Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung vor. Diese Inhalte seien angesichts der Coronakrise, der Klimakrise und des Krieges, den Russland gegen die Ukraine führt, von höchster Aktualität. Sie würden die Schülerinnen und Schüler auf das Leben vorbereiten und entsprechen damit einer weiteren Forderung des Landesschülerbeirats. Der Religionsunterricht, so die kirchlichen Bildungsverantwortlichen, biete die Chance zu reflektieren, was Menschen in ihrem Leben und darüber hinaus Sinn und Hoffnung gibt und mit welchen Ressourcen sie auch schwierige Zeiten bestehen können.
Der Religionsunterricht enthalte alle Leitperspektiven wie z.B. die Bildung für nachhaltige Entwicklung oder für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt, die fächerübergreifend behandelt werden sollen, und lasse sich inhaltlich daher gut vernetzen. Das gelte auch für die Stärkung der Demokratiefähigkeit. Notwendig sei, die Themen aus mehreren Perspektiven zu erfassen und daher über die einzelnen Fächer hinaus zu behandeln. „Ein Zusatzfach einzuführen, statt sie in dieser Breite zu erschließen, schwächt diese Bildungsthemen eher“, so die Verantwortlichen in ihrer Stellungnahme. „Allein durch die Vielfalt des Religionsunterrichts der verschiedenen Religionsgemeinschaften in ihrem Miteinander, wie auch in ihrer oft selbstverständlichen Kooperation mit dem Ethikunterricht, wird die Entwicklung der eigenen religiösen bzw. weltanschaulichen Identität der Schülerinnen und Schüler in Toleranz und Pluralitätsfähigkeit gefördert.“ Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt seien diese Fähigkeiten unerlässlich.
Der Landesschülerbeirat beklage, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Sexualität und weiterer Gründe benachteiligt würden. Gerade hier sei die religiöse Bildung notwendig, um aktiv gegen Diskriminierung vorzugehen, so die Bildungsverantwortlichen. „Bildung und Begegnung sind wesentliche Voraussetzungen für jede Verständigung. Beides leistet die Schule.“ Bildung bedeute, sich die Welt erschließen zu können und dürfe nicht auf Ausbildung, Pisa-Effizienz oder Alltagskompetenzerwerb reduziert werden. „Sie muss der Entfaltung des ganzen Menschen und seiner Persönlichkeitsentwicklung dienen. Für ein weites Bild vom Menschen und für seine unveräußerliche Würde steht auch und gerade der Religionsunterricht.“
Quelle: Evangelische Landeskirche Württemberg ( https://www.elk-wue.de/index.php?type=13)
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