Dr. Eberhard Natter und Daniel Obst werden Vorsitzende Richter
Dr. Eberhard Natter (66) und Daniel Obst (50) sind von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl am 4. Mai als Vorsitzende Richter am Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten eingesetzt und verpflichtet worden. Bereits im Februar hatte sie die Arbeitsrechtliche Kommission aus Landeskirche und Diakonischem Werk in Württemberg gewählt. Beide Vorsitzenden Richter üben ihre Aufgabe im Ehrenamt aus.
Dr. Eberhard Natter ist in Stuttgart geboren und hat in Konstanz und Berlin studiert. 1986 wurde Natter Referent im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in den Referaten „Unternehmensmitbestimmung“ und „Betriebsverfassungsrecht“ und war anschließend von 1990 bis 1991 als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht in Kassel sowie 1991 als Referent beim Sozialministerium Baden-Württemberg tätig. 1991 trat Eberhard Natter in die baden-württembergische Arbeitsgerichtsbarkeit ein und arbeitete zunächst beim Arbeitsgericht Stuttgart. 1995 wechselte er als ständiger Vertreter des Direktors an das Arbeitsgericht Karlsruhe und wurde 1998 zu dessen Direktor ernannt. Im Januar 2002 wurde Natter zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt und im Oktober 2002 zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts. Von 2010 bis 2023 war Eberhard Natter Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.
Daniel Obst ist in Halle an der Saale geboren, hat an den Universitäten Mannheim und Heidelberg Jura studiert und an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ein Hochschulsondersemester Rechtswissenschaften absolviert. Nach einem Auslandsaufenthalt in Kanada war Obst Richter am Arbeitsgericht Heilbronn, Beauftragter des Justizministeriums Baden-Württemberg beim Bund und ist heute Richter am Arbeitsgericht Mannheim sowie in der Kammer Heidelberg.
Als Beisitzende Richter/Richterinnen des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten wurden gewählt:
- für den Bereich Landeskirche/Leitungsorgane, erste und zweite Kammer: Cordula Waldeck (Filderstadt) sowie als Stellvertretungen Anna-Mareike Oetken (Stuttgart) und Lothar Rücker (Ludwigsburg)
- für den Bereich Landeskirche/Mitarbeitende, erste und zweite Kammer: Reinhard Krämer (Ellwangen) sowie als Stellvertretungen Prof. Dr. Annette Rabe (Ludwigsburg) und Thomas Messerschmidt (Gomaringen)
- für den Bereich Diakonie/Leitungsorgane, erste Kammer: Gerald Bößler (Stuttgart) sowie als Stellvertretungen Thilo Bachmann (Kernen) und Marc Hentschke (Stuttgart)
- für den Bereich Diakonie/Leitungsorgane, zweite Kammer: Monika Strobach (Stuttgart) sowie als Stellvertretung Daniela Ley (Stuttgart) und Werner Zeilinger (Reutlingen)
- für den Bereich Diakonie/Mitarbeitende, erste und zweite Kammer: Hannelore Zinßer (Tübingen) sowie als Stellvertretungen Doris Wörner (Stuttgart) und Susanne Haase (Giengen) gewählt.
Die III. Amtszeit des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten dauert vom 1. Mai 2023 und bis 30. April 2029.
Quelle: Evangelische Landeskirche Württemberg ( https://www.elk-wue.de/index.php?type=13)
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