Kirchensteuer wirkt

Wofür Kirchensteuer

Kirche ist flächendeckend vor Ort tätig. Sie lebt Werte. Sie vermittelt Sinn. Sie entwickelt Persönlichkeiten. Um mit Worten zu bezeugen und mit Taten zu leben: Gott ist jedem Menschen nahe.

Für die vielen verschiedenen Facetten dieser großen Aufgabe ist die Kirchensteuer essenziell. Auf dieser Seite erklären wir, wie Kirchensteuer funktioniert, wofür wir sie verwenden und was Sie bewirkt.

Die folgende Grafik zeigt, wieviel Euro von 100 Euro Kirchensteuer welchem Zweck zugute kommen:


Warum Kirchensteuer

Drei Kernfragen zur Kirchensteuer

Pixabay / Congerdesign

WARUM GIBT ES DIE KIRCHE?

Weil Gott mitten im Leben ist. Er lädt ein, sein Wirken in der Welt mitzugestalten. Kirche macht das sichtbar. Sie ist die Gemeinschaft derer, die an Gott glauben. Sie trägt die Botschaft von Jesus Christus in die Welt. Deshalb gibt es die Kirche: um gemeinsam zu glauben, zu hoffen und zu lieben.

WIE WIRKT DIE KIRCHE?

Mitten ins Leben hinein. Die Kirche schaut präzise hin und fragt: Wo braucht es Familienzentren, Beratungsstellen oder Streetworker? Wann Vesperkirchen, Gottesdienste, Seelsorge? Wie viele Kindergärten, Schulen sowie Tagungs- und Bildungsstätten? Welche Chöre, Kunst, Kirchengebäude und Gemeindehäuser? So wirkt die Kirche: Sie begleitet die Menschen ein Leben lang – von der Taufe bis zum letzten Trost.

WOZU BRAUCHT ES DIE KIRCHENSTEUER?

Um verlässlich wirken zu können. Die regelmäßige Kirchensteuer schafft eine stabile Finanzierung. Sie kommt Menschen in den Gemeinden und in der Gesellschaft flächendeckend und dauerhaft zugute. Kirchliche Mittel werden vielfach für gesamtgesellschaftliche Aufgaben verwendet, die oft zusätzlich von Staat oder Privatpersonen unterstützt werden. So wirkt die Kirchensteuer wie ein Hebel und erzeugt Synergien. Deswegen braucht es die Kirchensteuer: damit Kirche mitten im Leben ist.


Wie die Gesellschaft ohne Kirche und Kirchensteuer aussähe …


Wie wirkt Kirchensteuer

Jede Zahl hat ein Gesicht – was Ihre Kirchensteuer möglich macht

Die Kirche ist flächendeckend vor Ort tätig. Sie lebt Werte. Sie vermittelt Sinn. Sie entwickelt Persönlichkeiten. Um mit Worten zu bezeugen und mit Taten zu leben: Gott ist jedem Menschen nahe.

Diese wertvolle Arbeit ermöglichen Sie mit Ihrer Kirchensteuer – einige Beispiele:

Konfirmation und Konfi3

www.elk-wue.de

Jugendarbeit

AdobeStock / Robert Kneschke

Trauungen

Religionsunterricht

AdobeStock / Jacob Lund

Kindertagesstätten

AdobeStock / Kzenon

Freiwilliges Engagement

AdobeStock / Giorgio Magini

Telefonseelsorge

AdobeStock / Hendrik

Seelsorge

AdobeStock / Natalie Board

Gottesdienste

www.elk-wue.de

Pflege

AdobeStock / Tyler Olson

Ehrenamt

Shutterstock / SpeedKingz

Lehre

AdobeStock / Jacob Lund

Unterstützung

AdobeStock / batuhan toker

Broschüre „Kirchensteuer wirkt“

Liebe Leserin, lieber Leser,

Finanzdezernent Oberkirchenrat Martin Kastrup ist der Hüter der Zahlen in der württembergischen Landeskirche.EMH/Gottfried Stoppel

Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei! Sie zu verkündigen, ist unser Auftrag und der Grund, warum es Kirche gibt. Wenn ich dann gefragt werde: „Was macht die Kirche eigentlich mit meiner Kirchensteuer? Und benötigt die Kirche sie wirklich?“, dann greife ich gerne zu einem Vergleich: Natürlich zählt das Licht. Aber damit die Kerze leuchten kann, braucht es das Wachs. So sehe ich auch die Kirchensteuer.

Von der Taufe bis zum letzten Trost, von den Angeboten für benachteiligte und hilfsbedürftige Menschen über Kindertagesstätten und Jugendgruppen bis hin zum Orgelkonzert wäre das Allermeiste ohne Kirchensteuer nicht denkbar.

Deshalb haben wir uns entschieden, deutlicher zu zeigen, welch großer Strauß an Aktivitäten mit der Kirchensteuer finanziert wird. Viele Leistungen der Kirche sind nicht bekannt – oder es ist nicht bekannt, dass Kirche hinter diesen Angeboten steht. Bei anderen Leistungen ist der Umfang kirchlicher Präsenz in der Fläche nicht bewusst.

Hier wollen wir mit unserer neuen Kirchensteuerbroschüre mehr Transparenz schaffen und insbesondere Menschen, die Kirchensteuer zahlen, zeigen, wozu es Kirchensteuer braucht und was sie mit Ihrem Beitrag alles bewirken. Denn dies ist durchaus ein Grund stolz zu sein.

Sie haben Fragen zur Kirchensteuer? Wir informieren Sie gerne auch persönlich unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 / 7137137.  Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an kirchensteuer@elk-wue.de. Mehr über das Finanzdezernat der Landeskirche erfahren Sie hier.

Die Informationen dieser Seite finden Sie übrigens auch in unserer Broschüre „Kirchensteuer wirkt“, die Sie im Folgenden herunterladen können. Gerne schicken wir Sie Ihnen auch in gedruckter Form zu. Dazu reicht eine E-Mail an kontakt@elk-wue.de.

Kirchensteuer wirkt – Broschüre zum Download


Fakten zur Kirchensteuer

Die wichtigsten Fakten zur Kirchensteuer

DIE KIRCHENSTEUER BETRÄGT DURCHSCHNITTLICH KNAPP 1 PROZENT DES EINKOMMENS.

Die Kirchensteuer wird als Anteil der staatlichen Lohn-, Einkommenoder Kapitalertragsteuer berechnet und verringert als Sonderausgabe die Einkommensteuer. Damit reduziert sich die tatsächliche Kirchensteuerbelastung deutlich und macht so ca. ein Prozent eines durchschnittlichen Einkommens aus. Bei hohen Einkommen kann die Kirchensteuer auf Antrag verringert werden (sog. Kappung der Progression).

KNAPP DIE HÄLFTE DER KIRCHENMITGLIEDER ZAHLT KIRCHENSTEUER.

Nur wer Lohn-, Einkommen- oder Kapitalertragsteuer entrichtet, zahlt auch Kirchensteuer. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitslose, Geringverdiener und Rentnerinnen und Rentner mit keinem oder nur geringem zu versteuernden Einkommen zahlen keine Kirchensteuer.

DIE KIRCHE ENTLASTET DIE GESELLSCHAFT.

Der Staat möchte, muss und kann nicht alles machen: In Deutschland werden daher öffentliche Aufgaben oft von freien Trägern übernommen, die durch öffentliche Zuschüsse nur teilweise refinanziert werden. Deswegen verwendet die Kirche zur Finanzierung auch Kirchensteuermittel.

DAS BESONDERE KIRCHGELD SORGT FÜR AUSGLEICH.

Wenn ein/e (Ehe-)Partner/-in keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, wird die Kirchensteuer nur auf das Einkommen des Kirchenmitglieds erhoben. Hat dieses kein eigenes oder ein verhältnismäßig geringeres Einkommen, bildet dieses den Lebensführungsaufwand des Kirchenmitglieds unzureichend ab. Deshalb wird für die gestaffelte und nach oben begrenzte Kirchensteuer in Form des „besonderen Kirchgelds“ circa ein Drittel des gemeinsamen Einkommens als Bemessungsgrundlage herangezogen.

DIE FINANZÄMTER MACHEN ES BILLIGER.

Den Kirchensteuereinzug selbst zu organisieren, wäre deutlich teurer als der Kirchensteuereinzug durch den Staat. Für diesen Service zahlt die Kirche dem Staat eine Gebühr von drei Prozent der Kirchensteuereinnahmen.

VERTRAUEN IST GUT. KONTROLLE IST BESSER.

Über die Verwendung kirchlicher Finanzmittel wird in demokratisch gewählten Gremien öffentlich beraten und entschieden. Jede jeder kann Einblick nehmen und genau sehen, wie viel Geld wofür ausgegeben wird. Unabhängige Prüfungseinrichtungen kontrollieren regelmäßig die Verwendung der Ressourcen.

Vertiefte Informationen

Grundgesetzlich verankert

VRD – Fotolia.com

In Artikel 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung wurde das Recht zur Kirchensteuererhebung garantiert. Die Weimarer Kirchenartikel wurden durch Artikel 140 Grundgesetz unverändert in das Grundgesetz übernommen. Dadurch ist für die Kirchen, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, das Steuererhebungsrecht verfassungsrechtlich gesichert. Ein Wegfall der Weimarer Kirchenartikel aus dem Grundgesetz ist nur durch ein verfassungsänderndes Gesetz möglich. Es bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats.

Die Bundesländer haben die alleinige Gesetzgebungskompetenz für die Kirchensteuergesetze. In Baden-Württemberg gilt das Kirchensteuergesetz i. d. F. vom 15.06.1978 (GesBl. Baden-Württemberg 1978 S. 370), zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 14.10.2008 (GesBl. Baden-Württemberg S.335).

Die Kirchensteuergesetze der Länder sind Rahmengesetze, die von den Kirchen durch Kirchensteuerordnungen und Kirchensteuerbeschlüsse ausgefüllt werden. In den staatlichen Kirchensteuergesetzen werden den Kirchen mehrere Arten von Kirchensteuern zur Auswahl gestellt und die Kirchen können auch die Höhe der Kirchensteuer festsetzen. Die jährlichen Kirchensteuerbeschlüsse legen den Besteuerungsmaßstab und die anzuwendenden Hebesätze fest (8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern; 9 Prozent in den übrigen Bundesländern), welche auf die Lohn- bzw. Einkommen- oder Kapitalertragsteuer angewandt werden. Die Kirchensteuerbeschlüsse werden von den Synoden gefasst und nach der staatlichen Genehmigung im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Zugunsten der örtlichen Kirchengemeinde

Zur Finanzierung eigener Gemeindeaktivitäten können die Mitglieder der Kirchengemeinden um einen Freiwilligen Gemeindebeitrag gebeten werden. Der Gemeindebeitrag kommt in voller Höhe der örtlichen Kirchengemeinde zugute. 

Beim Freiwilligen Gemeindebeitrag handelt es sich um eine Spende, die selbstverständlich steuerlich absetzbar ist. Je nach Gemeinde trägt diese Spendenbitte auch die Bezeichnung „Gemeindegabe“ oder „Jahresspende“ oder „Ortsname + Beitrag“. Der Freiwillige Gemeindebeitrag ermöglicht, in den Kirchengemeinden Vorhaben zu verwirklichen, die mit dem regulären Budget nicht finanzierbar sind. Der Gemeindebeitrag wird üblicherweise einmal im Jahr mittels eines Prospekts oder Briefes erbeten.

Allen Menschen, die einen Gemeindebeitrag geben, wird sehr herzlich gedankt. Insbesondere denjenigen, die Kirchensteuer zahlen, ehrenamtlich Aufgaben in ihrer Gemeinde wahrnehmen und zusätzlich auch den Gemeindebeitrag zu ihrer Sache machen. Sie dürfen gewiss sein, dass diese Spende im wahrsten Sinne des Wortes gut ankommt.

Bei Abfindungen wegen Arbeitsplatzverlust

In vielen Familien entstehen durch den Verlust des Arbeitsplatzes hohe Unsicherheiten und Ratlosigkeit. Wird dabei eine Abfindung gewährt, kommt dazu noch eine hohe Steuerbelastung.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in diesen Fällen die Möglichkeit eines Teilerlasses der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer gibt. Nähere Auskünfte erhalten Sie dazu von den Steuerexperten des Evangelischen Oberkirchenrats über das Kirchensteuer-Servicetelefon unter der kostenfreien Nummer 0800 7137137. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit der Beratung.

  • Downloads
    • Kirchensteuer wirkt – Broschüre zum Download

      download

      Info: 3 MB | PDF
      13.07.2021

    • Flyer Kirchensteuer wirkt

      download

      Info: 4 MB | PDF
      13.07.2021

    • Flyer 10 gute Gründe warum ich in der Kirche bin

      download

      Info: 1 MB | PDF
      13.07.2021

    • Haushaltsplan 2021

      download

      Info: 4 MB | PDF
      27.01.2021

    • Jahresbericht 2020 der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

      download

      Info: 7 MB | PDF
      20.11.2020

    • Plan für die Kirchliche Arbeit 2020

      download

      Info: 4 MB | PDF
      17.12.2019

    • Besonderes Kirchgeld

      download

      Info: 104 KB | PDF
      26.07.2019

    • EKD – Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der ev. Kirche

      download

      Info: 489 KB | PDF
      12.10.2016

    • Interview über die Finanzen der Kirche

      download

      Info: 224 KB | PDF
      11.09.2015


Kontakt

Kontakt

Zu Spenden, Stiftungen und Vermächtnissen:

Pfarrer Helmut Liebs, Telefon: 0711 22276 – 46, helmut.liebs@elk-wue.de,

Zu weiteren Fragen:

Evangelischer Oberkirchenrat, Postfach 10 13 42, 70012 Stuttgart, Telefon: 0711 2149 – 0, kontakt@elk-wue.de

Kostenlose Info-Telefonnummer

0800 / 7137137

Gerne geben die Steuerexperten des Oberkirchenrats montags bis freitags von 9 bis 11:30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr Auskunft. Oder Sie schicken uns eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an kirchensteuer@elk-wue.de.

Quelle: Evangelische Landeskirche Württemberg ( https://www.elk-wue.de/index.php?type=13)
Bitte lesen Sie den ganzen Text auf der Originalseite des Feeds – zur Quelle