Staat

Als Ausgleich für die umfangreichen Verluste verpflichteten sich die Fürstentümer, der evangelischen Kirche Ersatzleistungen zu zahlen; das sind die sogenannten Staatsleistungen. Seit rund 200 Jahren werden die Staatsleistungen vom Staat an die Kirchen gezahlt, um den Verlust der Erträge auszugleichen. 

Im Grundgesetz steht, dass die Staatsleistungen abgelöst werden sollen; d. h. sie sollen gegen eine angemessene Entschädigung beendet werden. Maßstab dafür ist das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet: Die Kirche muss durch die Ablösung in die Lage versetzt werden, alle Aufgaben, die bisher durch Staatsleistungen gedeckt waren, selbst weiterzuführen. Das wäre möglich, indem der Staat den Kirchen – evangelisch und katholisch – eine Summe zahlt, die ausreicht, um Erträge in derselben Höhe zu generieren. Die Kirchen könnten das Geld anlegen und die Zinsen nutzen. Oder sich neuen Grundbesitz kaufen, dessen Erträge die Versorgung sicherstellen. Das müssen heute natürlich keine Wälder oder Bauernhöfe mehr sein – möglich wären auch „moderne“ Besitztümer wie Windkraftanlagen oder Solarparks. 

Die evangelische Kirche befürwortet die Bestrebungen der Bundesregierung, die Staatsleistungen abzulösen.

Quelle: Evangelische Landeskirche Württemberg ( https://www.elk-wue.de/index.php?type=13)
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