Die Verordnung des Kultusministeriums Stuttgart zurÄnderung der Schulbesuchsverordnung bezgl. des Konfirmandenunterrichts vom 10. Mai 2009 sieht folgende Änderung in §1 (4) vor:
“(4) Für den Konfirmandenunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei; nach örtlicher Absprache kann dieser Nachmittag zusätzlich in Klasse 7 freigehalten werden.”
Den ganzen Erlaß lesen Sie in der angehängten […]
Die Verordnung des Kultusministeriums Stuttgart zurÄnderung der Schulbesuchsverordnung bezgl. des Konfirmandenunterrichts vom 10. Mai 2009 sieht folgende Änderung in §1 (4) vor:
“(4) Für den Konfirmandenunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei; nach örtlicher Absprache kann dieser Nachmittag zusätzlich in Klasse 7 freigehalten werden.”
Den ganzen Erlaß lesen Sie in der angehängten Pdf-Datei.
>>>>>>> 2084_001 (Download des Erlasses)