Sommertagung 2022

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses.Bild: Gottfried Stoppel

Bericht des Oberkirchenrats

Direktor Stefan Werner berichtete von der Maßnahmenplanung. Sie finanziere zusätzliche Projekte und Aufgaben neben der regulären Haushaltsplanung. Trotz bestehender Sparvorgaben habe sich das Kollegium darauf verständigt, weiterhin eine bestimmte Summe, derzeit 8 Mio. Euro, hierfür in den Eckwerten der Mittelfristigen Finanzplanung festzulegen. Werner wies darauf hin, dass sich die aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen der Landeskirche verschlechtern. Gründe hierfür seien neben Mitgliederverlust und allgemeiner wirtschaftlicher Konjunktur unter anderem auch die hohe Inflation. Daher bedürfe es bei der Finanzierung zusätzlicher Aufgaben im Rahmen der Maßnahmenplanung strikter Haushaltssdisziplin.  

In einem Exkurs ging Direktor Werner auf weitere Herausforderungen durch die Megatrends der Digitalisierung und der Transformation zur Klimaneutralität ein. Nach Vorschlag des Kollegiums sollen die dafür erforderlichen Mittel aus einem sogenannten Restrukturierungsfonds kommen.  

Aus den genannten Gründen sei der in den Eckwerten festgesetzte Rahmen von derzeit 8 Mio. Euro jährlich strikt einzuhalten. Eine konsequente Prioritätensetzung sei erforderlich. Die Maßnahmenanträge berücksichtigten in der Regel die synodalen Anliegen. Im Finanzausschuss sei festgestellt worden, dass der Großteil bedacht worden sei, jedoch mit einzelnen Ausnahmen. Zur Verbesserung des Abstimmungsverfahrens habe das Kollegium beschlossen, bereits im Rahmen des Planungsverfahrens eine aktive Beteiligung der Synode vorzusehen. Daher sollten nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel bereits im ersten Planungsschritt verplant werden.  

Das Kollegium habe zudem beschlossen, Ressourcen des Verteilbetrages für weitere Schwerpunkte in einem zweiten Schritt offenzuhalten, also über die bereits bestehende Beteiligung der Synode hinaus.  

Diesem Verfahren sollen 1 Mio. Euro oder 1/8 der Mittel (ausgehend von der aktuellen Summe von 8 Mio. Euro) unterworfen werden. Bei geänderter Verteilsumme erfolgt eine entsprechende Anpassung. Eine Liste der nicht berücksichtigten Maßnahmen soll einen Vorschlag der Landessynode zur Priorisierung ermöglichen. Anträge, die das Kollegium nicht befürworte, werden in der Liste angezeigt. 

Abschließend wies Werner darauf hin, dass das Kollegium davon ausgehe, dass der abgesprochene Finanzrahmen nicht überschritten werde.  

Dr. Martin Kastrup, Leiter des Finanzdezernats des Oberkirchenrats, erläuterte zu Beginn, dass die jährliche Maßnahmenplanung durch das Vorziehen der Eckwerte ab diesem Jahr einen anderen Charakter erhalte. Die Maßnahmenplanung gliedere sich grundsätzlich in die jährliche Haushaltsplanung ein; ihre Diskussion sei auch in der Herbstsynode möglich, in der die Maßnahmen als Teil des Haushaltsplans ohnehin beschlossen würden.  

Der aktuelle Bericht in dieser Synode solle die Haushaltsdiskussion in der Herbstsynode entlasten. In diesem Jahr sei neu, dass ein Spielraum belassen werde, für Anträge, die von der Landessynode im Gegensatz zum Oberkirchenrat priorisiert würden. In der aktuellen Sitzung könne daher die Gesamtheit der Anträge nochmals diskutiert werden. Dr. Kastrup appellierte, dass in einer kleiner werdenden Kirche auch Dinge unterlassen werden müssten.  

Für befristete Maßnahmen, die ab dem Jahr 2023 beginnen sollen, stünden wie jedes Jahr 8 Mio. Euro zur Verfügung. Die meisten dieser Anträge seien innerhalb der regulären Mittelfristplanung diskutiert worden, einige seien nachgeschoben worden und konnten aufgrund des nicht ausgeschöpften Gesamtbetrags berücksichtigt werden. In wenigen, aber großen Fällen seien unverbrauchte Maßnahmenmittel vergangener Perioden zurückgegeben worden, um andere Maßnahmen oder Maßnahmen anders zu finanzieren. Schließlich würden Maßnahmen auch aus Zuschüssen Dritter oder vorhandenen Budgetrücklagen finanziert.  

Als wichtigste Maßnahmen stellte Dr. Kastrup vor:  

  • Die Verlängerung und Erhöhung des Zuschusses an die Bahnhofsmission um 331.000 Euro.  
  • Das Projekt „Kirche entwickeln im Quartier“: 673.000 Euro.  
  • Zukunftsgutscheine an Langzeitarbeitslose: 480.000 Euro.  
  • Das Projekt „Member Journey“ (kirchliche Angebote, auf Lebenssituationen zugeschnitten): 763.000 Euro.  
  • Das Projekt des ejw zur Unterstützung kollaborativer Prozesse in „lernenden Gemeinschaften“: 338.000 Euro.  
  • Fortschreibung des Kommunikationskonzeptes des Medienhauses: 2,4 Millionen Euro.  
  • Internetauftritt kirchlicher Einrichtungen: 227.000 Euro.  
  • Flexibilisierungs- und Entlastungspaket 3: Restrukturierung, Einsparung von 6,45 Mio. Euro.  
  • Ev. Schulwerk, Transformation von ev. Schulen und Schulträgern: 2,1 Millionen Euro.  
  • Landespopkantorat: 516.000 Euro.  
  • Ev. Jugendwerk: Erprobungsräume und Förderung von Popmusikgruppen in Kirchenbezirken: 448.000 Euro.  
  • Neubauplanung, bisher nicht abgedeckte Leistungen:  710.000 Euro.  
  • Erfassung Gebäudedaten der Landeskirche: 536.000 Euro.  
  • Nachfinanzierung der Personalstellen für die Bauwesenprüfung: 125.000 Euro  

Martin Kastrup erläuterte, dass neben den Maßnahmenmitteln im engeren Sinne Maßnahmen aus weiteren einmaligen Sondermitteln finanziert würden:  

  • Darunter fielen 40 Millionen Euro für Restrukturierungsmaßnahmen, die auf den Zeitraum 2023-2030 aufzuteilen seien. Teile dieser Summe seien bereits im kommenden Haushaltsplan eingetragen, für die digitale Infrastruktur (knapp 19 Millionen) in den Kirchengemeinden, sowie für die Absicherung der Mütterkurarbeit.  
  • Außerhalb der Mittelfristplanung stehe die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes im Bereich der Gebäudesanierung (rund 83,5 Mio. Euro) an.  
  • Überplanmäßige Aufwendungen zur Unterstützung von Geflüchteten als Folge des Ukraine-Kriegs (600.000 Euro).  
  • Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern (3 Mio. Euro).  

Schließlich führte Dr. Kastrup als Thema, das in den kommenden Haushalt hineinspiele, die neuen Dauermaßnahmen an. Sie belasteten wie in jedem Jahr gleichmäßig alle Budgets oder erhöhten die Vorwegabzüge bei den Kirchengemeinden. Hier nannte er unter anderem die Aufstockung der Mittel für Telefonseelsorge.  

Hinzu kämen die Finanzierung digitaler Themen wie die Stelle des Beauftragten für digitalen Wandel, Datenschutz und IT-Sicherheit in den landeskirchlichen Dienststellen und das Notfallmanagement.  

Dr. Kastrup fasste abschließend zusammen, dass man sich auf der einen Seite beschränken müsse, auf der anderen Seite aber um Budgetaufstockungen nicht herumkomme: die Landeskirche müsse sich an ihre kleiner werdende Finanzkraft und zugleich an die steigende Komplexität der Umwelt anpassen. Die Posterioritäten-Setzung funktioniere derzeit ebenso wenig wie die Bewältigung der organisatorischen Veränderungen in der Linie; Vorschläge zu ersterer lägen zur Beschlussfassung vor, es sei die Herausforderung der Zukunft, daran weiterzuarbeiten.  

Bericht des Finanzausschusses 

Der Vorsitzende des Finanzausschusses Tobias Geiger wies zunächst darauf hin, dass zwar die Kirchensteuereinnahmen in diesem Jahr mit 6,28 Prozent deutlich über dem Vorjahr lägen, aber im Vergleich zu 2019 (vor der Corona-Krise) nur minimal um 0,84 Prozent gestiegen seien. Rechne man Lohnsteigerungen und Inflation ein, sei zum Ausgleich eigentlich ein Wachstum von rund 10 Prozent statt 0,84 Prozent nötig. Trotzdem bleibe es dabei, dass neben den Dauerfinanzierungen und Verpflichtungen des Haushaltsplanes im Rahmen der Maßnahmenplanung der mittelfristigen Finanzplanung 8 Mio. Euro Spielraum für Investitionen und Innovation zur Verfügung stünden.  

Geiger stellte dann einige Themen aus den Beratungen des Haushaltsausschusses vor. Zunächst warnte Geiger davor, Maßnahmen durch Vorwegabzug aus Kirchensteuermitteln zu finanzieren, da dies die in den Gemeinden und Bezirken verfügbaren Mittel reduziere. 

Geiger wies dann auf die rund 83 Mio. Euro hin, die in Summe bis 2035 für die Umsetzung des geplanten Klimaschutzgesetzes vorgesehen seien: „Das ist ein großer finanzieller Kraftakt und zeigt, wie ernst die Evangelische Landeskirche ihre Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung nimmt.“ 

Ein Kraftakt seien auch die fast 27 Mio. Euro für die Umstellungsfinanzierung und den dauerhaften Betrieb der digitalen Infrastruktur 2030 bei Gemeinden, Bezirken und Landeskirche hin zu einheitlicher Software und elektronischem Rechnungssystem. 

Intensiv ging Geiger auf die 8 Mio. Euro für die Planung zusätzlicher Einzelmaßnahmen ein. Auf diese Summe würden 15 Maßnahmen angerechnet. Eine Auswahl stellte Tobias Geiger vor: 

Kirche entwickeln im Quartier: Nachdem der ursprüngliche Antrag 19/20 (umfassende Bereitstellung von Wohnraum für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen) sich als nicht finanzierbar erwiesen habe, soll nun eine Personalstelle geschaffen werden, um Kirchengemeinden und -bezirke sowie diakonische Träger zu beraten, wie Immobilien nachhaltig neu genutzt werden und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden könne. 

Zukunftsgutscheine: Ein Pilotprojekt in Heilbronn habe deutlich gemacht, dass langzeitarbeitslosen Menschen durch die Verzahnung der Angebote von diakonischen Trägern gezielt geholfen werden kann. In Heilbronn wurden Frauen mit minderjährigen Kindern gefördert, dieses Projekt soll nun in acht Regionen Württembergs auch auf andere Personengruppen ausgedehnt werden. Hierzu stellt die Landeskirche 480.000 Euro verteilt auf zwei Jahre zur Verfügung. 

Member Journey: Dieses Projekt solle gezielt junge Erwachsene kommunikativ begleiten, da in dieser Gruppe besonders viele Austritte zu verzeichnen seien.  

Fortschreibung Kommunikationskonzept Medienhaus: Mit 2,4 Mio. Euro sei dies die größte Maßnahme im Rahmen der 8 Mio. Euro. 

Synodale Million: Das Kollegium des Oberkirchenrates habe beschlossen, 1 Mio. Euro speziell für Projekte und Maßnahmen zu reservieren, die von Seiten der Landessynode gewünscht seien. Geiger sagte, die sei „ein starkes Zeichen für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit“. Für diese Million seien bei einem Treffen zwischen Präsidium und Ausschussvorsitzenden vier Maßnahmenanträge identifiziert worden, die zuvor vom Kollegium abgelehnt bzw. abgeändert worden seien: 

  • Maßnahme „Förderung lokaler Musikteams“ (ursprünglich Antrag Nr. 15/20: Förderung lokaler Musikteams über den Landeskirchenmusikplan) 
  • Maßnahme „Förderung gemeindebildende Initiativen (ursprünglich Antrag Nr. 37/21: Konkrete Unterstützung für gemeindebildende Initiativen mit jungen Erwachsenen) 
  • Maßnahme „Perspektive entwickeln“ (Antrag Nr. 03/22: Etablierung „Perspektive entwickeln“ 
  • Maßnahme „Bauwesenprüfung Rechnungsprüfamt 

Diese Maßnahmen seien mit ihrem Volumen von 5,14 Mio. Euro fünffach überzeichnet. Deshalb schlage Nr. 26/22 vor, die Maßnahmen in aufeinander folgende Teilmaßnahmen über die kommenden fünf Jahre aufzuteilen.  

Gesprächskreisvoten

Lebendige Gemeinde

Für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde betonte Rainer Köpf die Bedeutung von Innovationskeimen in einer Zeit der Transformation. Viele Ausgaben in der mittelfristigen Finanzplanung seien grundsätzlich wichtig. Er begrüße es, dass verschiedene Rücklagen zu einem Restrukturierungsfonds zusammengefasst würden. Herzstück der Planung sei die Summe von 8 Millionen für befristete Maßnahmen. Er erwähnte besonders die Projekte „Kirche entwickeln im Quartier“, die Zukunftsgutscheine und die Member Journey, sowie die Bedeutung der „synodalen Million“. Es seien die richtigen Maßnahmen in die Förderung aufgenommen worden, wie das Projekt „Perspektive entwickeln“ und das Landespopkantorat. Er warf aber die Frage auf, ob die Förderung an dieser Stelle reiche.  

Offene Kirche

Die Finanzplanung sei angesichts der unsicheren Weltlage „vorläufig“, sagte Eckart Schultz-Berg. Man wisse nicht, wie verschiedene Entwicklungen weitergehen würden. Gut sei es, dass die Landeskirche auf Rücklagen zurückgreifen könnte. 

Bei der Haushaltsplanung müsse es Zeit für inhaltliche Diskussionen geben. Veränderungsprozesse müssten ermöglicht werden. Insbesondere diakonische und theologische Themen dürften nicht herunterfallen, betonte Schultz-Berg. „Menschen messen uns daran und fordern von der Kirche Glaubwürdigkeit ein.“ Der Gesprächskreis „Offene Kirche“ wünsche sich eine öffentlich sichtbare Kirche, in deren Zentrum die Menschen stünden. Auch Frieden und Gerechtigkeit seien für den Gesprächskreis wichtig. Daher befürworte der Gesprächskreis, dass Gelder für Fluchtursachenbekämpfung sicher bereitstehen. Für das zu erwartende Klimaschutzgesetz seien zwar hohe Summen eingeplant – das sei aber sehr richtig. Auch die Digitalisierung sei nötig, um eine moderne Verwaltung zu errichten. Es müsse dann aber in diesem Bereich auch eingespart werden: Die Verwaltungskosten dürften nicht über 12 Prozent hinausgehen. Kirchlich-theologische Maßnahmen hält der Gesprächskreis für zentral, etwa die Telefonseelsorge. Es müsse klar sein, dass evangelische oder ökumenische Kirche dahinterstünden. Der Gesprächskreis sprach sich für die drei eingeplanten Stellen für populare Kirchenmusik aus: „Man muss Menschen da ansprechen, wo ihnen das Herz aufgeht.“ Das Fazit des Gesprächskreises: Mit den eingeplanten Posten würden wichtige Innovationen ermöglicht.

Evangelium und Kirche

Für den Gesprächskreis leitete der Synodale Dr. Harry Jungbauer sein Votum damit ein, dass nicht mehr zu lange mit dem Beschluss konkreter Veränderungen gewartet werden solle, damit diese tatsächlich Veränderungen bewirken könnten. Er erklärte, dass es neben Gebäudemanagement und Klimazielen neue gesetzliche Bestimmungen brauche, etwa für Solaranlagen auf einer denkmalgeschützten Kirche. Ferner müsse die Frage beantwortet werden, ob (weitere) kirchliche Gebäude veräußert werden könnten. Ein wichtiger Beitrag für Investitionen sei für den Gesprächskreis schließlich die Fort- und Weiterbildung von Menschen, die im kirchlichen Bereich arbeiteten. 

Kirche für morgen

Stellvertretend für den Gesprächskreis „Kirche für morgen“  betonte Matthias Böhler, wie wichtig ein „Innovations- und Investitionsbudgets“ für die Kirche sei. Der Betrag von acht Millionen Euro verschaffe bei der Haushaltsplanung Freiräume, um „Kirche neu zu denken“ und „Veränderungsprozesse zu gestalten“. Deshalb zeigt sich der Gesprächskreis froh darüber, dass dieser Betrag nicht halbiert werde. Für besonders wichtig hält der Gesprächskreis „sozial-diakonische Maßnahmen“. Auch Geld zur Bekämpfung von Fluchtursachen bereitzustellen, sei notwendig. Zudem müssten Programme für Mitgliederbindung, welche die Beziehungen junger Menschen zu Personen aus der Kirche förderten, im Mittelpunkt stehen. Für hilfreicher als etwa das Projekt „Member Journey“, bei dem junge Menschen mit Briefen erreicht werden sollten, hält der Gesprächskreis das Projekt „Perspektive entwickeln“. Der Gesprächskreis unterstützt auch, einmalig Sondermittel zur Finanzierung weiterer Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, wie für Restrukturierungsmaßnahmen und Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzgesetzes. Diese dürften nicht zu Lasten eines ohnehin schon kleinen Innovationsfonds gehen. Klimaschutz sei eine „Zukunftsinvestition“.

Aussprache

Der Synodale Christoph Hillebrand betonte, dass es beim Projekt der digitalen Infrastruktur nicht darum gehe, Personal einzusparen, sondern um Qualitätssicherung. Pfarrerinnen und Pfarrer müssten entlastet, Stellen im ländlichen Raum geschaffen und erhalten werden.  

Christiane Mörk (Brackenheim) begrüßte zwar die Förderung lokaler Musikteams; die geplanten Stellen hätten aber mit einer Förderung in der Fläche nichts zu tun, dies könnte aber etwa eine Verlängerung auf 5 Jahre sein. Sie würdigte die Bemühungen des Finanzausschusses, ein Konzept zu erarbeiten, das Ergebnis sei aber für den theologischen Ausschuss nicht ausreichend. Kirchenmusik müsse ein Schwerpunkt der Landeskirche sein und bleiben.  

Thomas Gerold (Bitz) äußerte Unbehagen angesichts der massiven Einsparungen vor Ort, z.B. durch den Pfarrplan und appellierte, den Verwaltungsanteil nicht auszubauen. 

Thorsten Volz (Sulz) unterstützte die Notwendigkeit des Sparens, der große, angestoßene Projekte gegenüberstünden. Hierfür seien gute Kommunikationsstrukturen zwischen Synode und Oberkirchenrat erforderlich.  

Der Antrag 26/22 wurde mehrheitlich angenommen.  

Quelle: Evangelische Landeskirche Württemberg ( https://www.elk-wue.de/index.php?type=13)
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