Kirchen: Mehreinnahmen aus Energiepauschale für Betroffene einsetzen

Die mit dem September-Gehalt an Erwerbstätige auszahlte Energiepreispauschale von 300 Euro ist einkommensteuerpflichtig, dadurch wird auch Kirchensteuer auf den Betrag fällig. Die Höhe der erwarteten zusätzlichen Einnahmen teilten die Kirchen zunächst nicht mit. Die Kirchensteuer wird von allen einkommenssteuerpflichtigen Kirchenmitgliedern als Zusatz zur Einkommens-, Lohn- oder Kapitalertragssteuer erhoben. Sie beträgt in Bayern und Baden-Württemberg acht, in allen übrigen Bundesländern neun Prozent der entsprechend gezahlten Steuern.

„Mit ihrer Empfehlung, die sich durch die Energiepreispauschale ergebende Kirchensteuereinnahme für die von der Energiepreiskrise besonders betroffenen Menschen und nicht für andere kirchliche Zwecke zu verwenden, wollen die evangelische und die katholische Kirche die Mittel unbürokratisch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger einsetzen“, erklärten EKD und Bischofskonferenz.

Die EKD gemeinsam mit den 20 evangelischen Landeskirchen und die katholische Bischofskonferenz gaben den Angaben zufolge eine entsprechende Empfehlung an die für die Verwendung des Kirchensteueraufkommens zuständigen Gremien in den (Erz-)Diözesen und Landeskirchen.
 

Quelle: Evangelische Kirche in Deutschland: Nachrichten ( https://www.ekd.de/rss/editorials.xml?)
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