„Wenn Sie in den Saal kamen, saßen da ganz normale Bürger: Kassierer, Kioskbetreiber, Apotheker“, erinnert sich Gerhard Wiese an die Angeklagten des ersten Auschwitz-Prozesses vor 50 Jahren. Der 85-Jährige war einer der drei Staatsanwälte, als am 20. Dezember 1963 die Hauptverhandlung der „Strafsache gegen Mulka und andere“ in Frankfurt am Main begann. Exportkaufmann Robert Mulka (1895-1969), als früherer Adjutant des Lagerkommandanten Rudolf Höß dessen rechte Hand, brachte gegen die Anklagevertreter vor: „Ich war deutscher Offizier und habe nichts Strafbares getan“, wie Wiese erzählt.
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