1. April 2024: 100. Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung der Württembergischen Landeskirche

Fast vier Jahre dauert es, bis die neue Kirchenverfassung am 1. April 1920 in Kraft trat. Sie beschreibt, wie die kirchenleitenden Aufgaben durch vier Größen in einem engen Beziehungsgeflecht wahrgenommen werden: Landesbischof, Landessynode, Landeskirchenausschuss und Oberkirchenrat.